Wassersportverein Ratzeburg e.V.
( gültig ab 7. März 2014 )
1. Laufende Mitgliedsbeiträge (jährlich)
Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge 01.04. jeden Jahres
Bei Eintritt in den Verein nach dem 01.07 ermäßigt sich der Jahresbeitrag für das erste Jahr um die Hälfte. Maßgeblich hierfür ist das Datum des Beschlusses des Vorstandes über die Mitgliedsaufnahme.
2. Arbeitsstunden
Die Zahl der Arbeitsstunden wird jeweils nach Bedarf vom Hafenmeister festgesetzt. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist ein Beitrag in Höhe von 10,- € zu entrichten.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.